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Die Reform der Grundsteuer im Überblick

By greato.dev

In diesem Jahr steht ein Megaprojekt der Finanzverwaltung auf dem Plan: Die Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken in Deutschland auf den 1.1.2022. Die Reform der Grundsteuer hat somit erhebliche Breitenwirkung und betrifft insbesondere die Eigentümer, die für jedes Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts einreichen müssen. Die Sonderausgabe bringt die wichtigsten Aspekte auf den Punkt.

Für die elektronische übermittlung über das Portal „Mein ELSTER“ ist ein ELSTER-Benutzerkonto erforderlich. Ist noch kein Benutzerkonto vorhanden, kann eine Registrierung unter www.elster.de vorgenommen werden. Diese Registrierung ist kostenlos und kann bis zu zwei Wochen dauern.

MERKE

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig befunden. Gleichwohl hat es das Bundesverfassungsgericht zugelassen, die Regelungen noch bis zum 31.12.2024 anzuwenden. Da der Gesetzgeber diese Frist vollständig ausgenutzt hat, ist das neue Grundsteuerrecht also ab dem 1.1.2025 anzuwenden. Das bedeutet: Erst ab 2025 wird die Grundsteuer durch die Kommunen nach neuen Regeln erhoben.
Dennoch besteht schon kurzfristig Handlungsbedarf. Denn die neuen Grundsteuerwerte werden bereits auf den 1.1.2022 in einem förmlichen Hauptfeststellungsverfahren durch die Finanzverwaltung festgestellt (Hauptfeststellungszeitpunkt).

Beachten Sie | Die folgenden Hauptfeststellungen sollen dann in einem 7-Jahresrhythmus erfolgen.

Abgabe einer Feststellungserklärung auf den 1.1.2022

Um eine Berechnung der neuen Grundsteuer zu ermöglichen, müssen alle Grundstückseigentümer in einer Feststellungserklärung ihrem Finanzamt die hierfür erforderlichen Angaben machen. Entscheidend für alle Angaben ist dabei der Stand zum Stichtag 1.1.2022.
Die Erklärung ist elektronisch abzugeben. Die entsprechenden Formulare sollen ab 1.7.2022 insbesondere im Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) bereitgestellt werden.

Ablauf des Verfahrens

Anhand der Angaben in der Grundsteuererklärung berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert und stellt einen Grundsteuerwertbescheid aus.
Außerdem berechnet das Finanzamt anhand einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und stellt einen Grundsteuermessbescheid aus.
Beachten Sie | Beide Bescheide sind keine Zahlungsaufforderungen. Sie sind wie bisher bei der Einheitsbewertung die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt oder Gemeinde.
Da die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte zum 1.1.2022 erstmalig nach der neuen Rechtslage erfolgt, bedarf der Grundsteuerwertbescheid auf den 1.1.2022 im Hinblick auf seine Richtigkeit allerdings einer besonders genauen Prüfung.
Den Städten und Gemeinden stellt das Finanzamt elektronisch die Daten zur Verfügung, die für die Berechnung der Grundsteuer erforderlich sind. Anhand dieser Daten ermitteln die Städte und Gemeinden dann abschließend (wie bisher) die zu zahlende Grundsteuer. Dazu multiplizieren sie den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, der von der Stadt bzw. der Gemeinde festgelegt wird. Daraus ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer, die als Grundsteuerbescheid in der Regel an die Eigentümer gesendet wird.
Beachten Sie | Der Hebesatz soll nach den politischen Vorstellungen durch die Städte und Gemeinden möglichst so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde gegenüber der bisherigen Rechtslage aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern. Ob und um wie viel sich die Grundsteuer erhöht oder ermäßigt, hängt letztlich vom Einzelfall ab.
Die neu berechnete Grundsteuer ist dann ab dem Jahr 2025 auf der Grundlage des Grundsteuerbescheids der Städte und Gemeinden zu zahlen.